Wohin steuert das Netzpaket?
Status (17.04.2026): Inoffizieller Entwurf
1. Kapazitätslimitierte Netzgebiete
Neu:
Statt einer Netzausbaupflicht können Netzbetreiber Gebiete für bis zu zehn Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn im Vorjahr die technisch mögliche Einspeisung der angeschlossenen EE-Anlagen mehr als 3 % angepasst wurde. Die Pflicht zum sofortigen Netzausbau für den Anschluss neuer Anlagen erlischt.
Folgen für Betreiber:innen?
Verlust von Planungssicherheit. Ein Rechtsanspruch auf den „unverzüglichen Anschluss“ von EE-Anlagen entfällt faktisch in vielen Regionen. Bei der Planung von Solaranlagen sind der Netzanschluss und finanzielle Ausfälle ungewiss. Wind- und Solaranlagen werden dabei zusammengerechnet, statt in ihrer Synergie betrachtet.
Folgen für die Energiewende?
Keine Pflicht zum Netzausbau. Der Druck für Netzbetreiber zum Netzausbau oder zur intelligenten Netznutzung wird reduziert, das Netz wird nicht bedarfsgerecht und vorausschauend ausgebaut, was verminderten Ausbau Erneuerbarer Energien zur Folge haben kann.
2. Einführung eines Baukostenzuschuss (BKZ)
Neu:
Betreiber sollen direkt an den Kosten für den Netzanschluss und -ausbau beteiligt werden (auch bei Hausanschlüssen). Die Höhe des Zuschusses obliegt der BNetzA. Er soll zu „einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten“ beitragen.
Folgen für Betreiber:innen?
Höhere Investitionskosten. Bei der Bestimmung des beidseitig wirtschaftlich und technisch günstigsten Verknüpfungspunktes können die Kosten des Anlagenbetreibers nachrangig behandelt werden. Auch können Betreiber:innen an den Netzanschluss- und Ausbaukosten beteiligt werden. Die Rentabilität einiger Projekte wird geschmälert oder sogar unrentabel.
Folgen für die Energiewende?
Verzögerung der Energiewende Teil Eins. Höhere Investitionskosten schrecken Investor:innen ab und verlangsamen die Energiewende.
3. Redispatch-Vorbehalt
Neu:
Neue Anlagen in Engpassgebieten können nur noch „bedingte Netzanschlüsse“ erhalten. Das bedeutet z. B.: Um überhaupt ans Netz angeschlossen zu werden, müssen sie auf Entschädigungszahlungen verzichten, wenn Anlagen zur Netzstabilität abgeregelt werden.
Folgen für Betreiber:innen?
Neues wirtschaftliches Risiko. Ohne die Redispatch-Entschädigung drohen unvorhersehbare Erlösausfälle von 10 – 20 %. Dies verlängert die Amortisation von EE-Anlagen. Es ist zudem möglich, dass Netzbetreiber vorrangig neue Anlagen abregeln, die nicht entschädigt werden müssen. Das Risiko erschwert die Kreditvergabe für EE-Projekte.
Folgen für die Energiewende?
Verzögerung der Energiewende Teil Zwei. Die unsichere Finanzierungsgrundlage neuer EE-Anlagen wird die Investitionsbereitschaft hemmen. Statt das Netz funktionsfähig für wachsende EE-Anschlussleistung zu machen, wird der Zubau gebremst.
4. Nachträgliche Leistungskürzung:
Neu:
Wird die zugesagte Anschlussleistung über drei Jahre nicht voll genutzt, darf der Netzbetreiber diese dauerhaft auf den Maximalwert der Vergangenheit kürzen. Der Anlagenbetreiber muss die Kürzung dulden.
Folgen für Betreiber:innen?
Nachteil für Bürgerenergie. Bürgerenergieprojekte werden häufig etappenweise über mehrere Jahre realisiert. Auch die stufenweise Modernisierung eines EFH/MFH (z. B. Dämmung, stufenweiser Aufbau der PV-Anlage) oder verändertes Verbrauchsverhalten, z. B. E-Mobilität könnte zum Problem werden. Das reduziert die Flexibilität bei der privaten Energiewende.
Folgen für die Energiewende?
Verzögerung der Energiewende Teil Drei. Wenn die zugesagte Netzanschlussleistung nicht dauerhaft verbindlich bleibt, werden insbesondere größere und längerfristige Investitionen in die Energiewende risikobelastet. Das hemmt ebenfalls den Zubau. Die Energiewende wird zunehmend von finanzstarken Akteuren geprägt