Wirtschaftlichkeit nach Ende der EEG-Vergütung
In diesem Artikel beleuchten wir verschiedene Punkte, die für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit relevant sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Kosten, aber auch die Einnahmen mit der Größe der Anlage skalieren. Insgesamt sind die Grenzen für einen wirtschaftlichen Betrieb bei kleinen Ü20 Anlagen aufgrund der geringeren Erträge und Erlöse deutlich enger gesteckt als bei großen Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Ü20-Anlagen in ihrer bisherigen Laufzeit, etwa durch Förderprogramme, wie das 1.000-Dächer- oder 100.000-Dächer-Programm, beachtliche Renditen erzielt haben. Diese Einnahmen könnte man auch als finanziellen Puffer betrachten, um nach Ablauf der Vergütung in neue Komponenten wie Wechselrichter oder Speichersysteme zu investieren
1. PV-Eigenverbrauch erhöhen
Eine Ü20-Anlage produziert weiterhin sehr kostengünstig Strom. Die PV-Stromgestehungskosten sind deutlich niedriger als der Netzstrompreis. Die wirtschaftlichste Variante ist deshalb, den PV-Strom selbst zu nutzen. Soweit nicht bereits geschehen, ist also der erste sinnvolle Schritt, flexible Verbraucher wie Spül- und Waschmaschine dann anzustellen, wenn PV-Strom erzeugt wird. Abhängig von Stromverbrauch und Anlagenleistung kann die Installation eines Stromspeichers sinnvoll sein. Aber Achtung: Ein zu teurer Speicher kann die Wirtschaftlichkeit der Ü20-Anlage verschlechtern oder amortisiert sich nicht mehr über die restliche Lebensdauer der Anlage. Weitere Schritte können die Anschaffung weiterer sinnvoller Verbraucher sein, z. B. Wärmepumpe, Heizstab, Klimageräte oder E-Auto. All dies erhöht Ihren Strombedarf, den sie im optimalen Fall möglichst umfänglich mit dem selbst erzeugten PV-Strom decken
2. Kosten für Umrüstung und Modernisierung
Wenn die Anlage von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch umgestellt wird, müssen einige Arbeiten an der Elektro-Hauptverteilung und dem Zählerkasten durchgeführt werden: beispielsweise der Austausch der Stromzähler und der Einbau neuer Sicherungen. Für Anlagen mit mehr als 7 kWp Leistung ist die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verpflichtend. Je nach Alter muss der Zählerschrank modernisiert oder komplett erneuert werden. Damit entstehen dann schnell Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich je nach Aufwand und Größe der Anlage.
Um diese Kosten genauer beziffern zu können, haben wir eine Umfrage durchgeführt, in der Häufigkeit und Kosten für die Umrüstung von Ü20-Anlagen abgefragt wurden. Insgesamt haben 30 Installationsbetriebe auf unsere Umfrage reagiert. Dennoch zeigen die Antworten klare Tendenzen, insbesondere bei den Umbaukosten und der zunehmenden Umstellung auf Eigenversorgung. Die vier wichtigsten Erkenntnisse aus der Umfrage stellen wir Ihnen nun vor:
Umrüstkosten von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch sind überschaubar
Über die Hälfte der Befragten schätzt die Kosten für die Umrüstung von der bisherigen Volleinspeisung hin zur Eigenversorgung im Standardfall (kein neuer Zählerschrank erforderlich) als überschaubar ein. 10 % der Installateurbetriebe geben an, dass die Kosten im Bereich von 200 – 300 € liegen. Rund 45 % beziffern den Aufwand auf 300 – 500 €. Immerhin knapp 50 % der Umfrageteilnehmer gehen von Zusatzinvestitionen von 500 – 1000 € und sogar darüber hinaus aus. Der Preis schwankt also erheblich.
Jede dritte Anlage braucht einen neuen Zählerschrank
Auch beim Thema Zählerschrank zeigen die Rückmeldungen ein differenziertes Bild. Die Mehrheit der Antworten weist darauf hin, dass ein neuer Zählerschrank erforderlich ist. Knapp jeder vierte Installateurbetrieb meldet, dass bei jeder Umrüstung ein neuer Zählerschrank erforderlich ist; der Rest der Befragten geht allerdings davon aus, dass diese Investition nur bei 10 – 50 % der Fälle erforderlich ist. Hier kommt es auf das Alter der letzten elektrotechnischen Modernisierung des Hauses an. Gleichzeitig hängt die Vorgabe auch stark vom zuständigen Netzbetreiber ab: In vielen Fällen reicht eine Ertüchtigung des bestehenden Schranks aus, ohne dass ein kompletter Austausch nötig wird. Fragen Sie deshalb vor Ort nach!
Kosten für einen neuen Zählerschrank: meist 1.000 – 3.500 Euro
Die Preisangaben für neue Zählerschränke sind erstaunlich einheitlich: 60 % der Befragten nennen Kosten zwischen 1.000 – 2.000 €. Aber auch Preise von über 2.000 – 3.500 € wurden gemeldet.
Trend zur Eigenversorgung mit Speicher
Besonders deutlich ist der Trend bei der Frage nach der zukünftigen Betriebsweise der Anlagen: Über 93 % der Befragten geben an, eine Umstellung auf Eigenverbrauch sei die häufigste Umbaumaßnahme bei Ü20-Anlagen, mehr als 73 % davon in Kombination mit einem Batteriespeicher. Nur selten wird der Austausch der Anlage durch eine neue in Erwägung gezogen. Damit zeichnet sich ab, dass sich Ü20-Anlagen zunehmend als Baustein für die private Energieunabhängigkeit etablieren.
3. Sonstige Betriebskosten
Zählerkosten: Die jährlichen Kosten für digitale Zähler werden durch eine Preisobergrenzregelung im Messstellenbetriebsgesetz reguliert. Sie richten sich nach der Größe der Anlage und dem Jahresstromverbrauch des Haushaltes / des Gewerbes und gelten für den grundzuständigen Messstellenbetreiber, der in der Regel der Netzbetreiber ist. Abb. 1 gibt einen Überblick über die Preisobergrenzen für die jährlichen Zählerkosten. Alternativ können auch gewerbliche Messstellenbetreiber gewählt werden, die der Preisobergrenzenregelung nicht unterliegen.
Versicherung: Für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen bleibt das Thema Versicherung relevant, sollte aber zur Reduzierung der Betriebskosten mit Augenmaß angegangen werden. Häufig empfiehlt sich, am bisherigen Versicherungsschutz der Anlage nichts zu ändern. Bestehende Verträge bieten nicht selten gute Konditionen an. Bei Neuverträgen können die Versicherungsgesellschaften zudem eine weitreichende technische Überprüfung der Anlage zur Bedingung für den Versicherungsschutz machen. Selbstverständlich sind regelmäßige Inspektionen, funktionierende Sicherheitseinrichtungen und die Einhaltung der VDE-Normen wichtig, damit die Ü20-Anlage sorgenfrei weiter betrieben werden kann. Dennoch sollte übertriebener Aufwand für Wartungsnachweise oder technische Gutachten vermieden werden, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen des bestehenden und neuen Vertrags genau, bevor Sie einen neuen Versicherungsschutz vereinbaren.
Im Minimum ist für eine 20 Jahre alte PV-Anlage eine Haftpflichtversicherung zum Schutz vor Drittschäden ausreichend. Bei kleinen Anlagen auf dem eigenen Dach reicht oft eine Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung. Bei gewerblichen Anlagen ist eine separate Betriebshaftpflicht erforderlich. Im Bedarfsfall und insbesondere bei größeren Ü20 Anlagen könnten weitere Risiken wie Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer, Überspannung, Ertragsausfall oder Diebstahl abgesichert werden. In den meisten Fällen übernimmt die bestehende Gebäudeversicherung weiterhin die Versicherung ihrer Anlage, meist sogar kostenfrei.
Grundsätzlich kann auch eine separate PV-Versicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung der Solaranlage erfolgt meist zum Zeitwert, teils mit speziellen Ü20-Tarifen. Je nach Größe der Anlage ist von jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 50 – 150 € auszugehen. Versichert werden können neben Schäden durch Naturereignisse (Sturm, Hagel, Blitz, Hochwasser) auch unvorhergesehene Sachschäden an der gesamten Solaranlage (Module, Wechselrichter, Verkabelung, Stromspeicher), technische Defekte (Kurzschluss, Überspannung, Bedienfehler, Materialfehler) oder externe Einwirkungen wie Diebstahl, Tierbiss und Vandalismus, die zu Ertragsausfällen und Nebenkosten wie Aufräum- und Entsorgungskosten führen können. Die Absicherung solcher Risiken sollte wirtschaftlich gut abgewogen werden, kann aber insbesondere für große Ü20-Anlagen eine sinnvolle Option sein, oder wenn die Ü20-Anlage erneuert oder erweitert wird und die Erträge damit deutlich steigen. Wenden Sie sich zur Abklärung des Versicherungsumfangs und der Konditionen zunächst an Ihren jetzigen Anbieter. Alternativ können Sie über Vergleichsportale im Internet die Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen.
Wartung: Für private PV-Anlagen besteht keine gesetzliche Wartungspflicht. Dennoch sollten Sie regelmäßige Kontrollen einplanen, um einen möglichst langen, sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Anlage zu gewährleisten. Bei gewerblich betriebenen Anlagen (z. B. auch bei Einspeisung mit Gewinnerzielungsabsicht oder Mieterstrommodellen) kann jedoch eine regelmäßige Wartung verpflichtend sein. Auch Versicherungen fordern oft in ihren Bedingungen wiederkehrende Prüfungen und Wartungen als Voraussetzung für die Gewährleistung eines vollständigen Versicherungsschutzes im Schadensfall. Lassen Sie sich deshalb jede durchgeführte Wartung dokumentieren, idealerweise mit Prüfprotokollen und Fotos. Diese Dokumentation kann im Streitfall mit Versicherungen oder Herstellern (z. B. bei Garantieansprüchen) von Bedeutung sein. Für die Wartungskosten sollte bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen eine jährliche Rücklage von 1 – 1,5 % der Investitionskosten für die PV-Anlage eingeplant werden.
Tipps: Günstige Versicherung
- Bestehende Versicherungsverträge nutzen: Häufig kosten-
günstiger als neue Verträge - Zeitwert statt Neuwert versichern: Da alte Anlagen abgeschrieben sind, genügt meist eine Zeitwertversicherung.
- Selbstbeteiligung erhöhen: Eine moderate Selbstbeteiligung reduziert die Jahresprämie deutlich.
- Versicherer vergleichen: Spezialisierte Anbieter (z. B. für
Ü20-Anlagen) bieten oft günstigere, angepasste Tarife. - Schutz bündeln: PV-Versicherung mit Haftpflicht oder Gebäudeversicherung kombinieren, um Mehrfachprämien zu vermeiden.
- Schadensfreiheit nachweisen: Nach mehreren schadensfreien Jahren gewähren viele Versicherer Rabatte.
- Regelmäßige Wartung dokumentieren: Nachweis über
Kontrolle und Reinigung verbessert Konditionen und beugt Streit
im Schadensfall vor.
4. Kosten für Rückbau und Dachsanierung
Beim Rückbau einer Photovoltaikanlage können Kosten für Gerüst, Demontage, Abtransport und Entsorgung entstehen. Die Höhe der Kosten hängt insbesondere von der Größe der Anlage, der Montagesituation (Flachdach, Schrägdach oder Freifläche), dem Zustand des Daches und dem Aufwand für Demontage und Entsorgung ab.
Für eine private Dachanlage mit 20 — 50 Modulen ist die Entsorgung über kommunale Wertstoffhöfe in der Regel kostenlos. Für den Rückbau sollten Fachbetriebe beauftragt werden und es fallen Kosten von ca. 100 – 250 € / kWp an. Bei einer typischen 10 kWp-Anlage sollte man also mit rund 1.000 – 2.500 € rechnen. Allerdings kann dieser Betrag deutlich höher ausfallen, wenn die Anlage sehr groß ist und damit die Entsorgung und der Abtransport sehr aufwendig werden.
Entscheidend ist aber auch der Zustand des Daches. Wenn das Dach ggf. sanierungsbedürftig ist oder die Dachpfannen schlecht begehbar oder teilweise brüchig sind, sollte der Abbau der Anlage an eine Sanierung und den Neuaufbau des Daches gekoppelt werden. Nicht vergessen werden sollten auch die Kosten, die nach der Demontage der Anlage durch notwendig werdende Reparaturen am Dach entstehen können. Beim Rückbau von gewerblichen PV-Anlagen wie z. B. auf großen Gewerbedächern oder Solarparks ist die Anlagenbetreiber:in für die ordnungsgemäße Entsorgung der PV-Module und die Übernahme der Kosten verantwortlich. Oft erledigen dann zertifizierte Entsorgungsbetriebe den Rückbau inklusive Transport und umweltgerechter Wiederverwertung der Materialien.
5. Wirtschaftlichkeit anhand konkreter Beispiele
Für die drei häufigsten Weiterbetriebsszenarien: Volleinspeisung, Umstellung auf Eigenverbrauch ohne und mit Speicher – haben wir mit dem pv@now, dem Wirtschaftlichkeitsprogramm der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung durchgeführt. Um auch den Einfluss des Jahresstromverbrauchs bzw. der Eigenbedarfsoptimierung einschätzen zu können, wurde die Wirtschaftlichkeit für einen Jahresstromverbrauch von jeweils 2500, 4000 und 6000 kWh berechnet. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich bis zum Ende der EEG Anschlussvergütung am 31. Dezember 2032.
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung sind in Abb. 2 für den Weiterbetrieb mit Volleinspeisung (graue Kurve) und den Eigenverbrauch ohne und mit 10 kWh Speicher dargestellt (eingekreiste Graphen). Am Startpunkt der Kurven auf der linken Seite kann die notwendige Investition für die jeweilige Variante abgelesen werden. Der Zeitpunkt der Amortisation der Investition entspricht dem Schnittpunkt der jeweiligen Kurven mit der Zeitachse (X-Achse). Die notwendige Investition ist im Falle des Weiterbetriebs mit Volleinspeisung (graue Kurve) mit 250 € für den Anlagencheck am niedrigsten.
Allerdings führt die Vergütung des eingespeisten PV-Stroms nach Jahresmarktwert (0,03 € / kWh) nur zu geringen Einnahmen – und einem entsprechend flachen Anstieg der Kurve – mit denen die Kosten für den Netzbezug des verbrauchten Stroms nur geringfügig abgemildert werden können. Dies gelingt deutlich besser (steilere Kurven) mit der Umstellung auf Eigenverbrauch, die mit moderaten Investitionskosten von 750 € (250 € Anlagencheck plus 500 € für den Umbau auf Eigenverbrauch) möglich ist. Mit zunehmendem Strombedarf bzw. Optimierung der Eigenbedarfsdeckung (siehe Prozentzahlen) verkürzt sich die Amortisationszeit auf unter zwei Jahre. Die Installation einer Batterie erfordert eine zusätzliche Investition von knapp 6500 € für Batterie (10 kWh) und Hybridwechselrichter inkl. Installation, die sich insbesondere bei hohem Strombedarf lohnt und nach wenigen Jahren amortisiert hat.
Ergänzung zur Abbildung 2: Folgende Eingabeparameter sind in die Berechnung eingeflossen:
- 10 kWp PV-Anlage: Erstinbetriebnahme 2005,
- Ende der EEG Vergütung 2025
- Betrachtungszeitraum: 01/2026 – 12/2032
- (Ende EEG Anschlussvergütung)
- EEG Anschlussvergütung: 0,03 € / kW
- Wartungskosten: 1 % der Investkosten
- Strompreis Netzbezug: 0,35 € brutto,
- 1 % Preisanstieg / Jahr
- Anlagencheck: 250 €
- Umstellung auf Eigenverbrauch: 500 €
- Zählerkosten: Volleinspeisung / Eigenverbrauch 30 / 50 € / Jahr
- 10 kWh Speicher: 500 € / kWh inkl. Installation
- Hybrid-Wechselrichter: 1500 €
- Jahresstromverbrauch: 2500, 4000, 6000 kWh
6. Fazit
Wer mit möglichst wenig Aufwand seine Ü20-Anlage für die Energiewende weiterlaufen lassen will, belässt es bei der Volleinspeisung. Bei höherem Strombedarf ist es attraktiver, die Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen. Damit können je nach Stromverbrauch 15 – 30 % Stromkosten pro Jahr eingespart werden. Möchte man mehr Eigenbedarfsdeckung und Unabhängigkeit vom Strompreis bzw. hat einen hohen Stromverbrauch / hohes Potenzial zur Optimierung des Eigenbedarfs, macht sich auch ein Speicher nach wenigen Jahren schon bezahlt.
Für größere PV-Anlagen gelten grundsätzlich dieselben Überlegungen. Aber auch wenn für Anlagen größer 25 kWp weitere Kosten, z. B. für die Fernsteuereinrichtung hinzukommen, stehen den Kosten insgesamt auch größere Einnahmen gegenüber, so dass die Betriebskosten nicht so stark ins Gewicht fallen wie bei kleinen Anlagen mit niedrigen Erträgen. Für Anlagen bis 10 kWp können einfache Wirtschaftlichkeitsrechnungen mit dem pv@now-UE20-Tool der DGS auch selbst durchgeführt werden. Für eine solide Berechnungsbasis empfiehlt es sich, im Vorfeld Umfang und Kosten für Modernisierung und Umrüstung mit einem Fachbetrieb abzuklären.
Tipp: Fördermöglichkeiten
Je nach Bundesland und auf kommunaler oder städtischer Ebene existieren Förderprogramme für PV und Speicher. In der Regel
beziehen sich die Förderungen auf Neuanlagen. In manchen Fällen wird aber auch die Nachrüstung von Speichern gefördert. Hier kann sich eine Recherche lohnen, um Investitionskosten zu reduzieren.
Der SFV hilft Ihnen bei der Einschätzung der Wirtschaftlichkeit für den Weiterbetrieb Ihrer Ü20-Anlage gerne weiter.