Stellungnahme: Referentenentwurf Netzpaket
Stellungnahme
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens” vom 16.07.2026
Der vorliegende Entwurf des Netzpakets der Bundesregierung greift fundamentale und bewährte Grundprinzipien des Netzanschlusses und der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) an. Insbesondere der Einspeisevorrang sowie das verlässliche Netzanschlussregime stehen durch die geplanten Neuregelungen zur Disposition. Zahlreiche Regelungen gefährden die Planungs- und Finanzierungssicherheit privater Investitionen, die die Energiewende vor Ort maßgeblich tragen und gestalten. Eine erfolgreiche, transparente und pragmatische Umsetzung der Energiewende kann jedoch nur gelingen, wenn der Gesetzgeber langfristige Investitionssicherheit garantiert.
Der aktuelle Gesetzentwurf adressiert die jahrelangen Versäumnisse bei Netzausbau, Flexibilisierung und Digitalisierung nicht an der Wurzel. Statt Anreize für eine zukunftsfähige Netzinfrastruktur zu schaff en, stärkt die Bundesregierung primär die Handlungsspielräume der über 800 Verteilnetzbetreiber: Diese erhalten weitere Instrumente, um Engpässen lediglich symptomatisch durch Netzanschlussabsagen oder verringerte Ausgleichszahlungen zu begegnen. Dies entlastet die Netzbetreiber einseitig von der Dringlichkeit, den gebotenen Netzausbau und die Systemflexibilisierung konsequent voranzutreiben. Künftig hängt es maßgeblich von der Einschätzung des Netzbetreibers ab, ob der Anschluss, die Abnahme und damit auch die Vergütungszahlungen des EE-Stroms verlässlich sichergestellt sind. Durch diese Gewichtsverschiebung auf die Synchronisierung des Netzes und die Verlagerung der Risiken auf Anlagenbetreibende geraten Erneuerbare-Energien-Projekte, insbesondere aber die dezentrale Bürgerenergie und lokale, gemeinschaftlich getragene Initiativen, strukturell ins Hintertreffen.
Unsere Stellungnahme hebt einige zentrale Kernpunkte der geplanten Neuregelungen hervor. Aufgrund der kurzen Frist können wir das komplexe Zusammenspiel der energiewirtschaftlichen Vorgaben allerdings nicht in der notwendigen Tiefe analysieren.