Der SFV hat am 18. September 2026 seine offizielle Stellungnahme zum AgNeS-Festlegungsentwurf bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Darin fordern wir eine konsequente Ausrichtung der zukünftigen Netzentgeltstruktur an den gesetzlichen Klimazielen und dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit.

Unsere Forderungen im Kurzüberblick
 

  • Keine Prosumer-Pauschale & echter Bestandsschutz: Der geplante Grundpreis-Aufschlag entzieht kleineren PV-Anlagen die wirtschaftliche Grundlage und bestraft die Selbstversorgung. Während Betreiber von Großanlagen (> 30 kWp) eine 20-jährige Übergangsfrist erhalten, sollen Kleinanlagen ab 2029 rückwirkend ohne Bestandsschutz belastet werden – das ist ein gravierender Vertrauensbruch!
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Weil nach den BNetzA-Plänen jede Wohneinheit einzeln als Prosumer eingestuft und mit einem Grundpreisaufschlag belegt werden soll, frisst die Pauschale die Erträge kleinerer Dachanlagen auf. Wir fordern eine Befreiung dezentraler MFH- und Quartiersmodelle.
  • Recht auf dynamische Netzentgelte für Heimspeicher: Über 2,7 Millionen stationäre Batteriespeicher (32 GWh Kapazität) stehen in Deutschland bereits als Flexibilität bereit. Statt starrer Zeitfenster brauchen kleine Betreibende ein einklagbares Recht auf zeit- und ortsdynamische Tarife, um ihr Ladeverhalten automatisiert an Netz- und Marktsignale anzupassen.
  • Zellulares Netz & faires Energy Sharing: Strom, der im selben lokalen Netzsegment erzeugt und direkt verbraucht wird, nimmt die übergeordneten Spannungsebenen nicht in Anspruch. Wir plädieren für die Abkehr vom starren „Briefmarken-System“ und für  Entgeltabschläge bei regionalem Stromverbrauch.
  • Verursachergerechtigkeit – Fossile Kraftwerke beteiligen: Unflexible Kohle- und Gaskraftwerke belasten die Netze ebenfalls und verursachen hohe Kosten für Stabilisierungsmaßnahmen. Sie müssen proportional stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, statt die Lasten auf kleine Selbstversorger abzuwälzen.