Kohle, Gas, Rassismus. Auch die Energiepolitik der AfD ist verfassungsfeindlich.
So betont das am 25. Juni von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgelegte umfangreiche Gutachten „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“ die planmäßige Arbeit der Partei gegen das Prinzip der Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip. Dass aber auch die Klimaleugnung der AfD zu den zentralen verfassungsfeindlichen Aspekten der Partei gehört, wird auf den 3000 Seiten nicht eigens thematisiert.
Diese Leugnung kommt in dem Gutachten dennoch in vielfachen Zusammenhängen vor: als Beleg für das verschwörungstheoretische und latent antisemitische Reden dieser rechtsextremen Partei. Die Studie ist eine Fundgrube an Belegen dafür, wie die AfD über eine „Klimalüge“, „Klimatotalitarismus“, „Klimahysterie“ usw. redet, welche letzten Endes zur Installation einer „Weltregierung“ des internationalen Finanzkapitals führen sollten. Diese chiffriert antisemitische Verschwörungserzählung steckt dahinter, wenn das AfD-Grundsatzprogramm fast schon behutsam die dennoch in jeder Hinsicht falsche Formulierung wählt: „Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung beruht auf bisher unbewiesenen hypothetischen Klimamodellen.“
Energiepolitik einer AfD-Regierung
Und nun schickt die AfD sich an, auf Länderebene Regierungsverantwortung in Deutschland zu übernehmen. Was das im Hinblick auf Klima- und Energiepolitik konkret bedeuten würde, lässt sich z.B. dem „Regierungsprogramm“ der AfD für Sachsen-Anhalt entnehmen (dort wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt). Die rechtsextreme Partei fordert darin eine „energiepolitische Kehrtwende um 180 Grad“, „und zwar durch die Rückkehr zu einem breit angelegten Energiemix auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft, der auch fossile Energieträger beinhaltet“. 29 konkrete Maßnahmen werden in dem Programmabschnitt zur Energiepolitik genannt. Schauen wir uns zunächst in den einzelnen Punkten an, wie die AfD mit der Energiewende verfahren will.
1: Jegliche Förderprogramme für Erneuerbare Energien sollen gestrichen werden. Besonders hat man es auf die Einspeisevergütung und den Einspeisevorrang abgesehen, die man auch über den Bundesrat obstruieren möchte. 4: Das Landesgesetz, wonach Kommunen an den Einnahmen von Windkraftanlagen und Solarparks beteiligt werden müssen (Akzeptanzsteigerungsgesetz), soll abgeschafft werden. 5: Jegliche Wärmeplanung soll beendet, die Förderung von Wärmepumpen und die Dekarbonisierung der Wärmenetze gestrichen werden. 6: Weiterer Windenergie-Ausbau soll verboten werden. 7: Die Errichtung von Freiflächen-Solarparks soll beendet werden. 17: Ebenso soll jede Förderung für E-Mobilität sofort enden. 24: Die AfD-Landesregierung wird darauf drängen, das Pariser Klimaabkommen und den European Green Deal zu kündigen und das Bundes-Klimaschutzgesetz abzuschaffen. 26: Die CO2-Abgabe soll abgeschafft werden. 28: Flankierend soll gegen Klimaaktivist:innen („Klimaextremisten“) mit verschärfter Kriminalisierung vorgegangen werden.
Das Programm sagt aber nicht nur, wogegen es ist, sondern auch, wofür. 12: Die Nordstream-Pipelines sollen wieder in Betrieb genommen werden, um russisches Erdgas zu importieren. 14: In Sachsen-Anhalt sollen neue Gaskraftwerke gebaut werden. 15: Der Kohleausstieg soll gestoppt werden. Nach der Erschöpfung aller heimischen Reserven sollen die Kraftwerke mit importierter Braunkohle weiterbetrieben werden. 16: Der Wiedereinstieg in die „kostengünstige Stromproduktion durch Kernenergie“ soll forciert werden. 18: In der Verkehrspolitik soll jedes Neuzulassungsverbot für Verbrenner-Motoren verhindert werden. 19: Die Kraftstoffpreise sollen steuerpolitisch gesenkt werden. 30: Die Kernfusion soll stärker gefördert werden.
Auch das energiepolitische Kapitel kommt nicht ohne seine Dosis Rassismus aus. In Punkt 29 wird ausdrücklich auf Klimaflüchtlinge (in Anführungszeichen) Bezug genommen, um zu behaupten, dabei handele es sich viel mehr um „kulturfremde“ „Sozialtouristen“. Diese gelte es auch „aus ökologischen Gründen“ abzuwehren, weil sie sonst schließlich ihren Lebensstandard und damit ihren Ressourcenverbrauch steigern würden.
Klammern wir diese zynische Provokation einmal aus. Und vernachlässigen wir einmal, dass viele der genannten Punkte gar nicht auf Landesebene entschieden werden. Dann stellt sich immer noch die Frage: Welchen Bezug hat ein solches Programm zur Normsetzung unseres Grundgesetzes?
Grundgesetz und Klimapolitik
Das maßgebliche, nicht zuletzt vom SFV erwirkte „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat 2021 klargestellt: „Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.“ Geboten sei ein „rechtzeitiger Übergang zu Klimaneutralität“. Dies folge u.a. aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 (2) GG. Die aus dieser Bestimmung sowie aus Art. 20a des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) resultierende Schutzpflicht des Staates umfasse „auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelstürmen, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen.“ Und diese Schutzpflicht gelte auch intertemporal, also für zukünftige Generationen. Außerdem habe sie eine „internationale Dimension“, da die Folgen nationalen Handelns nicht an den Staatsgrenzen Halt machen.4
Auch wenn das BVerfG sich ausdrücklich nicht zu einzelnen Klimaschutzmaßnahmen geäußert hat, folgt aus seinem Klimaurteil und mithin aus dem Grundgesetz also klar, dass Klimaschutz an sich kein Gegenstand politischer Kontroverse sein kann, sondern schlechthin geboten ist. Ebenso, wie es in der Klimawissenschaft nun auch schon seit langem keinen Dissens mehr darüber gibt, dass wir uns in einer massiven menschengemachten Erderwärmung befinden. Da die Maßnahmen im AfD-“Regierungsprogramm“ durchgängig zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen müssten statt zu ihrer Verminderung, ist die Energiepolitik dieses Programmes (wie auch der AfD insgesamt) verfassungwidrig.
Fazit
Das „Regierungsprogramm“ der AfD für Sachsen-Anhalt, und die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte zusammengetragenen Belege zeigen deutlich genug, dass die AfD auch energiepolitisch das Gegenteil des verfassungsmäßig Gebotenen plant. Diese Partei ist auch unter dem Aspekt der Klima-Problematik und der damit zusammenhängenden Energiepolitik klar verfassungsfeindlich. Und dies wiegt vielleicht schwerer als all die anderen Aspekte ihrer Grundgesetzwidrigkeit. Denn so monströs die „Remigrations“-Phantasien und die Hass-Kultur der Rechtsextremisten auch sind – für die Überlebenden kann es nach einem abermaligen Ende einer faschistischen Ära einen Neuanfang auf den Trümmern geben. Was aber mögliche AfD-Regierungen (und ihresgleichen im globalen Maßstab) energiepolitisch anrichten – das Überschreiten der Kipppunkte im globalen Klimasystem und das daraus folgende Ende menschlicher Zivilisation – wird irreversibel sein. Man sollte dies bei Debatten über ein Parteiverbot mit berücksichtigen. Und erst recht natürlich an der Wahlurne!